In einem Betrieb kann es leicht zu Meinungsverschiedenheiten zwischen Inhaber und Angestellten kommen, die zum Teil schnell in einen Rechtsstreit münden können. Oftmals wächst sich ein juristisches Verfahren zu einem langwierigen und vor allem teuren Unterfangen aus – gerade bei Selbstständigen, Freiberuflern und Inhabern kleiner Betriebe kann dies sogar zu einer existenziellen Bedrohung werden.
Diesem Szenario können Selbstständige mit einer leistungsstarken Rechtsschutzversicherung vorbeugen. Die Rechtsschutzversicherung trägt im Fall der Fälle die Verfahrenskosten und ermöglicht es Versicherten, ihr Recht geltend zu machen.
Die Rechtsschutzversicherung übernimmt die Prozess- und Anwaltskosten – bei einer Niederlage vor Gericht trägt sie auch die Unkosten der gegnerischen Partei. Wer gewerblich selbstständig ist, kann hier von speziellen Paketen der Versicherungen profitieren.
Rechtsschutzversicherungen für Selbstständige bieten spezielle Optionen
Selbstständige haben gegenüber “normalen” Arbeitnehmern und Lohnarbeitern einen Vorteil, wenn sie eine Rechtsschutzversicherung abschließen. Arbeitnehmer müssen immer eine Privatrechtsschutzversicherung abschließen, wenn sie einen privaten Arbeits- oder Mietrechtsschutz wünschen – diese Bausteine können hier nur in Verbindung mit einem Privatrechtsschutz abgeschlossen werden.
Selbstständige müssen dies im Fall des Berufsrechtsschutzes nicht: Sie können auch ohne Privatrechtsschutz einen Berufsrechtsschutz abschließen. Da allerdings gerade bei Selbstständigen die Bereiche “Arbeit” und “Privat” sehr schnell verschwimmen, bieten die Assekuranzen ohnehin meistens eine Kombination aus beiden Bereichen an.
Zudem kann die Rechtsschutzversicherung für Selbstständige
einfach um weitere Bereiche erweitert werden – so lassen sich beispielsweise spezielle gewerbliche Risiken absichern, etwa mit einem Spezial-Strafrechtsschutz. Auch ein zusätzlicher Verkehrsrechtsschutz ergibt Sinn, da der herkömmliche Rechtsschutz für Selbstständige nicht für rechtliche Belange von Fahrzeughaltern, -mietern oder -fahrern aufkommt.
Angestellte mitversichern?
Unternehmer, die mit ihrer Firma international tätig sind, sollten unbedingt prüfen, welchen Leistungsumfang und Geltungsbereich Sie benötigen, um auch Risiken im Ausland abzudecken. So beugt man unangenehmen Überraschungen vor.
Sobald sich das Unternehmen vergrößert, ist es möglich, den Versicherungsschutz auch auf die Angestellten auszuweiten. Diese Leistungserweiterung ist optional, sollte aber nach Möglichkeit genutzt werden, um maximale Sicherheit zu gewährleisten.